Ziele

Tarifpolitik bedeutet die aktive Gestaltung von Arbeitsbeziehungen. Es sind die Tarifverträge, die in hohem Maße die Inhalte der Arbeitsbedingungen bestimmen. Dabei gilt es, die Balance von verschiedenen Interessen zu wahren.

Die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie ist stark mittelständig geprägt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben gemeinsam das Ziel, Tarifverträge zu vereinbaren, die die Leistungen der Arbeitnehmer fair entlohnen. Gleichzeitig muss die Produktion in einem Kostenrahmen gehalten werden, der es ermöglicht, international Wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu bedarf es moderner, flexibler und anpassungsfähiger Flächentarifverträge ebenso wie sie ergänzende individuelle Arbeitsbedingungen. Die gemeinsamen Anstrengungen zur Erfüllung dieser Bedingungen sichern Arbeitsplätze und sorgen für eine hohe Zufriedenheit unter den Angestellten der Branche.

Wesentliches Instrument ist der Flächentarifvertrag. Er wirkt für Betriebe, die sich zu einer Verbandsmitgliedschaft mit Tarifbindung entschlossen haben, und Arbeitnehmer, die Mitglied der mit dem Arbeitgeberverband den Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaft sind. Auf der Arbeitnehmerseite findet er zudem i.d.R. auch Anwendung auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer der tarifgebundenen Betriebe. Der moderne Flächentarifvertrag muss flexibel bei seiner Anwendung sein, um den an ihn gebundenen Betrieben Anpassungen wegen ihrer individuellen Situation generell wie konjunkturell zu ermöglichen. Beides ist für einen attraktiven Flächentarifvertrag notwendig:

Er bietet das notwendige und sichere Gerüst für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das ohne hohen einzelnen Aufwand Planungssicherheit und individuelle Sicherheit bietet. Andererseits muss er aber auch ohne bürokratische Hürden aufzubauen zumindest für Vereinbarungen zwischen den betrieblichen Sozialpartnern offen sein, die ihn an die konkreten Verhältnisse zumindest zeitweise anpassen.

Zunehmend werden zur besseren Anpassung an die spezifischen betrieblichen Verhältnisse Tarifverträge auch auf der Betriebsebene abgeschlossen, der sog. Firmentarifvertrag. Dies kann sowohl von verbandstarifgebunden Unternehmen geschehen wie auch von Betrieben, die sich zu einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in unseren Mitgliedsverbänden entschlossen haben. Unsere Mitgliedsverbände und wir unterstützen die Betriebe bei der Verhandlung solcher Verträge mit der Gewerkschaft. Zum Teil schließen wir auch solche Verträge für nur einzelne Mitgliedsunternehmen als Verbandstarifvertrag ab, sog. firmenbezogene Verbandstarifverträge.

Vor Allem für Betriebe, die einem unserer Mitgliedsverbände angehören, ohne der Tarifbindung zu unterfallen, sind die Einzelarbeitsverträge mit den Arbeitnehmern das wichtigste Instrument der Regelung von Arbeitsbedingungen. Dabei sind die Flächentarifverträge regelmäßig der Maßstab. Auch hierbei unterstützen unsere Mitgliedsverbände die Betriebe.

Maßstab unseres tarifpolitischen Handelns ist die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Betriebe der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie.

Unsere Mitgliedsverbände

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