Auf der Bundesebene mit dem HPV als Tarifvertragspartei sind insbesondere die Kernarbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vereinbart.
Dies sind:
Der Manteltarifvertrag gibt für die tarifgebundenen Unternehmen und Arbeitnehmer in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie die Rahmen-Arbeitsbedingungen vor.
Die vereinbarten Bedingungen passen oftmals nicht gleichermaßen auf die verschieden Unternehmen. Aus diesem Grund sieht der Manteltarifvertrag in einigen Passagen vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vor Ort abweichende Regelungen für den Betrieb individuell vereinbaren können. Eine Übersicht zu den vorhandenen Öffnungsklauseln gibt der Flyer:
Weitere wichtige Themen sind die Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 2 MTV sowie die Arbeit an Wochenenden und die Einführung bzw. Ausgestaltung eines Durchfahrbetriebes nach dem MTV. Der eine Flyer gibt eine schematische Darstellung über die Vielzahl von Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, der andere Flyer befasst sich mit den Thema Durchfahrbetrieben:
Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesarbeitgeberverband.