Tarifverträge

Unsere Tarifverträge halten durch Schaffung und Sicherung tariflicher Rechte und die Regelung aller das Arbeitsverhältnis betreffenden Angelegenheiten den gewerblichen Frieden in den Unternehmen aufrecht. Der HPV und seine Landesverbände decken mit den abgeschlossenen Tarifverträgen nahezu alle Bereiche der Arbeitsbedingungen ab.

Auf der Bundesebene mit dem HPV als Tarifvertragspartei sind insbesondere die Kernarbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vereinbart.

Dies sind:

  • Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer In diesem Tarifvertrag sind die wesentlichen Bedingungen zur Arbeitszeit, zu den Freistellungen, zum Urlaub und zum Ende des Arbeitsverhältnisses geregelt.
  • Lohnrahmentarif: Dieser Tarifvertrag enthält die Eingruppierungsbestimmungen. Nach der Eingruppierung in eine Lohngruppe bestimmt sich die Höhe des Entgelts für die Tätigkeit.

Der Manteltarifvertrag gibt für die tarifgebundenen Unternehmen und Arbeitnehmer in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie die Rahmen-Arbeitsbedingungen vor.

Die vereinbarten Bedingungen passen oftmals nicht gleichermaßen auf die verschieden Unternehmen. Aus diesem Grund sieht der Manteltarifvertrag in einigen Passagen vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vor Ort abweichende Regelungen für den Betrieb individuell vereinbaren können. Eine Übersicht zu den vorhandenen Öffnungsklauseln gibt der Flyer:

Weitere wichtige Themen sind die Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 2 MTV sowie die Arbeit an Wochenenden und die Einführung bzw. Ausgestaltung eines Durchfahrbetriebes nach dem MTV. Der eine Flyer gibt eine schematische Darstellung über die Vielzahl von Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, der andere Flyer befasst sich mit den Thema Durchfahrbetrieben:

Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesarbeitgeberverband.

Unsere Mitgliedsverbände

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